AGB

Allgemeine Geschäftsbedigungen
RosaRot Hochzeitsatelier

§1 Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil sämtlicher Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (nachfolgend RosaRot Hochzeitsatelier genannt) in ausschließlich schriftlicher Form geschlossen werden. Alle geschlossenen Verträge benötigen eine dokumentenechte Unterschrift des Auftraggebers.

§2 Angebot, Vertragsabschluss und Vertragsinhalt

  1. Der Vertragsinhalt richtet sich ausschließlich nach dem vom RosaRot Hochzeitsatelier übersandten Angebot und kann in der
    (1) Vermietung, d.h. Vermietung von sämtlichem Dekorationsbedarf und Dekorationsgegenständen für Veranstaltungen oder Fotoshootings und/oder
    (2) der Erstellung eines Dekorationskonzeptes und/oder
    (3) der Durchführung des Aufbaus und der Dekoration am Veranstaltungstag sowie dem anschließenden Abbau
    bestehen.
  2. Ein Vertrag zwischen RosaRot Hochzeitsatelier und dem Auftraggeber kommt erst mit schriftlicher Angebotsbestätigung und einer Anzahlung i.H.v. 30% der Gesamtsumme zustande. Die Anzahlung ist binnen 14 Tagen nach schriftlicher Auftragserteilung unter Angaben der Angebotsnummer und dem Namen des Auftraggebers*innen zu überweisen.
  3. Die im Angebot angegebenen Mietpreise verstehen sich inkl. geltender Mehrwertsteuer (nachfolgend MwSt. genannt). Auf die Ausweisung der MwSt. wird gem. § 19 UstG verzichtet, da es sich um ein Kleingewerbe handelt. Die im Angebot ausgewiesenen Preise verstehen sich als Endpreise ohne Preisanpassungsrecht. Es gibt keine Mindestmiete oder Mindestabnahmemenge.
  4. Die Mietdauer beträgt 4 volle Tage. Sollte die Mietdauer darüber hinausgehen, so ist dies mit dem „RosaRot Hochzeitsatelier“ individuell abzusprechen.

§ 3 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers*innen

  1. Die Auftraggeber*innen werden das RosaRot Hochzeitsatelier bei der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen durch angemessene Mitwirkung, soweit diese erforderlich, unterstützen. Dies gilt insbesondere für alle etwaigen Änderungen oder Umstände die dem zwischen den Vertragsparteien geschlossenen Vertrag zugrunde liegen (insbes. Hochzeitsdatum, Ort der Location o.ä.).
    Die Auftraggeber*innen tragen insbesondere dafür sorge, dass das RosaRot Hochzeitsatelier den im erforderlichen Umfang benötigten Zutritt zur Location erhält, um die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Auftragnehmer*innen ist verpflichtet, alle erhaltenen Mietgegenstände nach Erhalt zu prüfen und „RosaRot Hochzeitsatelier“ unverzüglich über fehlerhafte, defekte und/oder unvollständige Lieferung zu unterrichten. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen den Auftragnehmer*innen nicht, die gesamte Lieferung zu beanstanden, es sei denn, dass die Teillieferung für den Kunden unverwendbar ist.
  3. Der Auftragnehmer*innen ist ferner dazu verpflichtet, mit allen Mietgegenständen pfleglich umzugehen. Die Artikel befinden sich im Eigentum von „RosaRot Hochzeitsatelier“ und stellen lediglich eine Leihgabe dar, es sei denn im Angebot wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Alle Mietgegenstände sind in einwandfreiem Zustand zurückzugeben und dürfen nicht zweckentfremdet genutzt werden. Der Zweck der Nutzung ergibt sich aus dem Angebot. Mietgegenstände wie Geschirr, Servietten, Tischdecken und Tischläufer sind nach der Veranstaltung insbesondere von Speiseresten zu befreien. Genaue Reinigungshinweise und Definitionen zu Beschädigungen sind dem Beiblatt „Reinigung“ zu entnehmen. Eine professionelle Endreinigung wird durch das „RosaRot Hochzeitsatelier“ erbracht. Im Angebot ist dafür eine Position „Reinigungspauschale“ ausgewiesen. Diese Reinigungspauschale ist verpflichtend. Sollten Mietartikel nach Rückgabe fehlerhaft, beschädigt sein oder gänzlich fehlen, so ist eine zusätzliche Gebühr für die Neuanschaffung der Mietartikel zu zahlen. Die genauen Preise sind der im Angebot beigefügten Tabelle „Bruch- und Verlustkalkulation“ zu entnehmen.

§4 Versand, Erfüllungsort, Transportschäden

  1. Die Auftragnehmer*innen verpflichten sich, bei Buchung des „AMORE“ – Paketes die Mietgegenstände bei dem „RosaRot Hochzeitsatelier“ selbstständig abzuholen und wieder zurückzubringen.
    Sollte das „AMORE GRANDE“ – Paket gebucht werden, so besteht die Wahl zwischen Selbstabholung- und Rückgabe oder Anlieferung an die Location und/oder Abholung von der Location durch das „RosaRot Hochzeitsatelier – gesonderte Informationen zu Fahrtkosten und maximale Fahrstrecke sind unter §5 der AGB aufgelistet.  In jedem Falle der Selbstabholung und Rückgabe ist mit dem „RosaRot Hochzeitsatelier“ ein Termin zu vereinbaren.
  2. Bei der Vermietung von Textilien und dem Erwerb von Kerzen ist ein Deutschlandweiter Versand gegen Gebühr möglich.
    Das „RosaRot Hochzeitsatelier“ ist hierbei berechtigt, das Transportunternehmen auszuwählen. Es erfolgt ein ausschließlich versicherter Hin-und Rückversand. Sollten Transportschäden entstehen, so ist der Auftragnehmer*innen verpflichtet, diese unverzüglich dem Transportunternehmen anzuzeigen und darüber hinaus das „RosaRot Hochzeitsatelier“ schriftlich in Kenntnis zu setzen.
  3. In jedem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Empfang der Mietgegenstände per Unterschrift auf dem Lieferschein zu bestätigen. Das Transportunternehmen bzw. das „RosaRot Hochzeitsatelier“ sind berechtigt, die Mietgegenstände zur Vertragserfüllung einem vom Auftraggeber*innen Vertreter auszuhändigen oder am Veranstaltungsort abzustellen.

§ 5 Fahrtkosten, maximale Fahrstrecke, Übernachtungsgebühren

  1. Beträgt die zu fahrende Strecke, zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen, mehr als 50km zwischen dem Firmenstandort von „RosaRot Hochzeitsatelier“ und der Location, so entstehen Mehrkosten in Höhe von 0,70€ inkl. MwSt. pro gefahrenen Kilometer.
  2. Die maximale Fahrstrecke beträgt 130km einfacher Weg, soweit nichts anderes im Angebot vereinbart wurde.
  3. (1) Sollte die Fahrstrecke über die in Absatz 2 genannte Entfernung hinaus gehen, so wird eine Übernachtungspauschale i.H.v. 120,00€ pro Nacht, pro Person berechnet. Alternativ muss eine Unterkunft zum im Angebot vereinbarten Datum kostenfrei gestellt werden.
    (2) Sollte der Aufbau der Dekoration bis spätestens 10.00 Uhr morgens erfolgen müssen, so ist bei Entfernungen die über die in Absatz 2 genannten Kilometer hinausgehen, bereits eine Übernachtungsmöglichkeit am Vortag zu stellen bzw. mit wird mit einer Übernachtungspauschale i.H.v. 120,00€ pro Nacht, pro Person berechnet.
    (3) Gleiches gilt, wenn der Abbau der Dekoration bis spätestens 08:30 Uhr am Tag nach der Veranstaltung zu erfolgen hat. (4) Die Unterkunft muss hierbei wenigstens dem drei Sterne Hotelstandard entsprechen.

§6 Vertragsdauer und Kündigung

  1. Die Vertragsdauer beginnt mit unterschriebenem Angebot und läuft auf bestimmte Zeit. Der Vertrag endet mit Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen am Veranstaltungstag.
  2. Es ist eine Anzahlung i.H.v. 30% der Gesamtsumme binnen 14 Tagen nach schriftlicher Angebotsbestätigung auf die in §10 genannte Kontoverbindung zu überweisen.
  3. Das Recht der außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Das „RosaRot Hochzeitsatelier“ kann in diesem Falle einen Teil der vereinbarten Vergütung verlangen. Kündigt der Auftragnehmer*innen einen Vertrag, welcher zum Gegenstand den Dekorationsservice und/oder die Vermietung von Dekorationsgegenständen hat, so ist der Auftragnehmer*in verpflichtet, den Teil der vertraglich vereinbarten Preise wie folgt zu zahlen:
    (1) Bis 6 Monate vor Veranstaltungsdatum: 30% der Gesamtsumme (Anzahlung wird einbehalten)
    (2) Bis 3 Monate vor Veranstaltungsdatum: 50% der Gesamtsumme
    (3) Bis 2 Monate vor Veranstaltungsdatum: 65% der Gesamtsumme
    (4) Bis 1 Monat vor Veranstaltungsdatum: 75% der Gesamtsumme
    (5) Weniger als 1 Monat vor Veranstaltungsdatum: 100% der Gesamtsumme
    Kündigungen haben in schriftlicher Form und mit dokumentenechter Unterschrift an den in §10 genannten Firmensitz von „RosaRot Hochzeitsatelier“ an die Inhaberin Ricarda Meyer zu erfolgen. Kündigungen per E-Mail sind ausdrücklich nicht wirksam und haben zusätzlich auf dem Postalischen Weg zu erfolgen. Die Gebühren für das Versandunternehmen hat der Auftragnehmer*in zu zahlen.

§7 Haftung

  1. Das „RosaRot Hochzeitsatelier“ haftet unbeschränkt für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schuldhafte Verletzungen von Leben, Körper und/oder Gesundheit bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
  2. Eine Haftung für einfache oder geringe Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
  3. Das „RosaRot Hochzeitsatelier“ behält sich das Recht auf Einwand des Mitverschuldens vor.
  4. Soweit die Haftung vom „RosaRot Hochzeitsatelier“ ausgeschlossen und/oder beschränkt ist, so gilt dies auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

§8 Höhere Gewalt

  1. Sollten sich unvorhersehbare und/oder unabwendbare Ereignisse (Kriege, schwere Wetterlagen wie bsp.w. Hurricane, Tornados, Starkregen, Erdbeben, Pandemien und damit einhergehende Beschlüsse der Bundesregierung, schwere Unfälle die Leib und/oder Leben der Auftraggeber*in oder der Auftragnehmerin gefährden, Tod eines Verwandten 1. Grades der Auftraggeber*in oder der Auftragnehmerin, Inhaberin Ricarda Meyer RosaRot Hochzeitsatelier,  o.ä.) ergeben, die außerhalb jeglicher Kontrolle aller Vertragsparteien liegen und unter den zum Vertragserfüllenden Zeitpunkt unter unzumutbaren Bedingungen liegen, so gilt folgendes:
    (1) Das „RosaRot Hochzeitsatelier“ erklärt sich bereit, an einem Ersatztermin (sofern verfügbar) die vertraglich vereinbarte Leistung nachzuholen, sofern es dem „RosaRot Hochzeitsatelier“ zeitlich möglich ist.
    (2) Das „RosaRot Hochzeitsatelier“ behält sich das Recht vor, die geleistete Anzahlung ohne Schlussrechnung einzubehalten.
    (3) Sollte kein Ersatztermin seitens der Auftraggeber*innen gewünscht sein, so wird der Vertrag nach den in § 6 Abs. 3 Nr. 1-5 genannten Bedingungen kostenpflichtig aufgelöst.

§9 Nutzungsrechte, Eigenwerbung, Rechte Dritter, Rechtswahl

  1. Das „RosaRot Hochzeitsatelier“ ist berechtigt, während der Vertragsgegenständlichen Veranstaltung, Foto- und Filmaufnahmen zu fertigen und diese zum Zweck der Eigenwerbung sowie zu Referenzzwecken zu nutzen und zu veröffentlichen. Ferner ist das „RosaRot Hochzeitsatelier“ dazu berechtigt, Fotos, eines, vom Auftraggeber engagierten Fotografen/Videografen der Veranstaltung und ggf. des Hochzeitspaares unter Nennung des Fotografen/Videografen zu o.g. Zwecke zu nutzen und zu veröffentlichen.
  2. Das „RosaRot Hochzeitsatelier“ ist berechtigt, den Fotografen/Videografen zu diesem Zweck direkt zu kontaktieren. Sollte der Auftraggeber nicht wünschen, dass Bilder zum Zweck der Eigenwerbung oder für Referenzzwecke genutzt werden, so berechnet die Firma „RosaRot Hochzeitsatelier“ einen einmaligen Aufpreis i.H.v. 200,00 € inkl. MwSt.
  3. Der Auftraggeber*in versichert, dass durch seine Auftragsvorgaben Rechte Dritter z.B. Urheber -, Kennzeichen -, Eigentums- oder Persönlichkeitsrechte, nicht verletzt werden. Der Auftraggeber stellt das „RosaRot Hochzeitsatelier“ von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten für eine mögl. Rechtsverteidigung und/oder Rechtsverfolgung vollumfänglich frei.
    4.Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

§10 Firmensitz, Kontaktmöglichkeit, Kontoverbindung

  1. Der Firmensitz von „RosaRot Hochzeitsatelier“ liegt in Deutschland. Die genaue Postalische Anschrift lautet:
    RosaRot Hochzeitsatelier
    Inhaberin Ricarda Meyer
    Am Vogelsberg 29A
    29553 Bienenbüttel OT Rieste
    Niedersachsen, Deutschland
  2. Es bestehen folgende Kontaktmöglichkeiten:
    (1) Postalisch an die unter Punkt eins genannte Adresse.
    (2) per E-Mail an: info@rosarot-hochzeitsatelier.de
    (3) per Telefon: 0049 151 521 32 608
    (4) soziales Netzwerk Instagram unter dem Namen: rosarot_hochzeitsatelier
  3. Alle Anzahlungen und Rechnungen sind auf das Firmenkonto unter Angaben der Angebotsnr. Bzw. Rechnungsnr. und dem Namen der Auftraggeber*in zu überweisen. Die Daten lauten wie folgt:
    Volksbank Uelzen-Salzwedel
    Kontoinhaberin: Ricarda Meyer
    IBAN: DE53 2586 2292 0012 8139 00
    BIC: GENODEF1EUB

§11 Schlussbestimmungen, Anerkennen der AGB

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder Ihre Wirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren, oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Wirksamkeit alles übrigen Bestimmen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen oder zur Ausfüllung der rechtlichen Lücke tritt jene angemessene Regelung in Kraft, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, hätte sie diesen Punkt beachtet.
  2. Mit unterschreiben des Angebotes erkennt der Auftraggeber*in die AGB an.

Stand: Oktober 2023